Das deutsche Weingesetz unterscheidet fünf Weinarten, "Art" bezieht sich auf die Farbe des Weines oder auf die Art der
Produktion.
Weißwein - aus weißen Trauben
Rotwein - aus roten Trauben, die rot gekeltert werden um die Farbe zuerhalten.
Rose - aus roten Trauben, die aber hell, also gleich gekeltert werden. Die Farbe ist daher blaßrötlich.
Weißherbst ist ein Rosé, der nur aus einer einzigen Rotweinrebsorte besteht, und es muß immer ein Qualitätswein oder Prädikatswein sein.
Rotling - entsteht durch eine Mischung von roten und weißen Trauben oder deren Maische und hat eine rötlich schillernde Farbe. "Schillerwein" ist eine Spezialität aus Württemberg und muß ein Qualitätswein oder Prädikatswein sein. "Badisch Rotgold" ist eine Spezialität aus Baden, die durch eine Mischung von Ruländer/Grauburgunder und Spätburgunder entsteht. Auch dieser Wein muß ein Qualitätswein oder Prädikatswein sein.
Perlwein - ein Wein mit natürlicher oder zugesetzter Kohlensäure im Bereich Tafel oder Qualitätswein.
Deutscher Schaumwein wird durch eine erste oder zweite Gärung aus deutschen Grundweinen hergestellt.
Deutscher Sekt ist ein Qualitätsschaumwein, der ausschließlich durch eine zweite Gärung hergestellt wird.
Handelt es sich um Qualitätsschaumwein b.A. (Sekt b.A.), dann muß das betreffende
Erzeugnis auf dem Etikett den Namen des bestimmten Anbaugebietes tragen.
Das gleiche gilt für Qualitätsschaumweine mit der Bezeichnung Winzersekt. Sie sind vergleichbar mit der Erzeugerabfüllung. Für sie ist
nur das klassische Flaschengärverfahren zulässig. Neben den obligatorischen Angaben müssen Rmbsorte, Jahrgang und Hersteller auf dem Etikett genannt sein.
Für die Herstellung von Sekt kommen drei Verfahren in Frage:
- die klassische bzw. traditionelle Flaschengärung
- das Transversierverfahren
- die Großraumgärung
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